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                                    1. Allgemeines1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten f%u00fcr alle unsere Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgesch%u00e4fte, die Saatgut (mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerr%u00fcbensaatgut) nach dem Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben.1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegen%u00fcber Landwirten und sonstigen Unternehmern im Sinne des %u00a7 14 BGB.1.3 Die AVLB Saatgut werden vom K%u00e4ufer sp%u00e4testens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f%u00fcr die gesamte Dauer der Gesch%u00e4ftsverbindung.1.4 %u00c4nderungen dieser Bedingungen werden dem K%u00e4ufer in Textform bekannt gegeben. Die %u00c4nderungen gelten als genehmigt, wenn der K%u00e4ufer nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der K%u00e4ufer bei Bekanntgabe der %u00c4nderungen besonders hingewiesen.1.5 Von den AVLB Saatgut abweichende Bedingungen des K%u00e4ufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, %u00c4nderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdr%u00fccklich zugestimmt haben.1.6 Soweit m%u00fcndlich oder fernm%u00fcndlich Rechtsgesch%u00e4fte vorbehaltlich unserer schriftlichen Best%u00e4tigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt unseres Best%u00e4tigungsschreibens als vereinbart, sofern der K%u00e4ufer nicht unverz%u00fcglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Best%u00e4tigungsschreiben hingewiesen.1.7 Alle Angebote und Preise unserer Preislisten und sonstigen Prospekte sind freibleibend, in Euro ausgewiesen und verstehen sich netto (d.h. umfassen den reinen Warenwert ohne Umsatzsteuer, Versicherung, Verpackung, Transport und sonstige Zusatzleistungen). 2. Lieferung und Liefertermine2.1 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der K%u00e4ufer unaufgefordert dem Verk%u00e4ufer sp%u00e4testens f%u00fcnf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat (%u201eVersandverf%u00fcgung%u201c). Trifft die Versandverf%u00fcgung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verk%u00e4ufer vom Vertrag zur%u00fccktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K%u00e4ufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverf%u00fcgung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verl%u00e4ngert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverf%u00fcgung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverf%u00fcgten Teiles.2.2 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverf%u00fcgung dem Verk%u00e4ufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gem%u00e4%u00df Ziffer 2.4 als vereinbart.2.3 Ist vereinbart, dass der K%u00e4ufer die Versandverf%u00fcgung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verk%u00e4ufer dem K%u00e4ufer eine angemessene Frist f%u00fcr die Erteilung der Versandverf%u00fcgung zu setzen; alsdann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: %u2022 %u201eSofort%u201c, binnen f%u00fcnf Werktagen nach Zugang der Versandverf%u00fcgung;%u2022 %u201ePrompt%u201c, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverf%u00fcgung;%u2022 %u201eAnfang eines Monats%u201c, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschlie%u00dflich;%u2022 %u201eMitte eines Monats%u201c, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschlie%u00dflich;%u2022 %u201eEnde eines Monats%u201c, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;%u2022 %u201eRechtzeitig zur Aussaat%u201c, fr%u00fchestens binnen f%u00fcnf Werktagen nach Zugang der Versandverf%u00fcgung.2.5 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu f%u00fcnf von Hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgem%u00e4%u00df. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende Gesamtkaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen.2.6 Der K%u00e4ufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist f%u00fcr ihn im Einzelfall unzumutbar.2.7 Liefert der Verk%u00e4ufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der K%u00e4ufer ihm eine Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist betr%u00e4gt mindestens:%u2022 bei vereinbarter Lieferung %u201esofort%u201c: 3 Tage%u2022 bei vereinbarter Lieferung %u201eprompt%u201c 5 Tage%u2022 bei vereinbarter sp%u00e4terer Lieferung 7 Tage. F%u00fcr Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.6 entsprechend. Liefert der Verk%u00e4ufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgem%u00e4%u00df, kann der K%u00e4ufer vom Vertrag zur%u00fccktreten und, wenn der Verk%u00e4ufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.2.8 Hat der Verk%u00e4ufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherf%u00fcllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nicht bewirkten Teilleistung Ziffer 2.7. Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zur%u00fccktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, kann der K%u00e4ufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.2.9 Der K%u00e4ufer kann nicht vom Vertrag zur%u00fccktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verk%u00e4ufer bis zu f%u00fcnf von Hundert der im Vertrag genannten Menge zu wenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verk%u00e4ufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gem%u00e4%u00df Ziffer 2.5 gilt Satz 1, wenn der Verk%u00e4ufer bis zu zehn von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zu wenig geliefert hat. Die %u00fcbrigen gesetzlichen Gew%u00e4hrleistungsanspr%u00fcche bleiben unber%u00fchrt.2.10 Bei Verk%u00e4ufen unter Vorbehalt der Lieferungsm%u00f6glichkeit %u00fcbernimmt der Verk%u00e4ufer nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht keine Verpflichtung des Verk%u00e4ufers zur Lieferung, wenn es dem Verk%u00e4ufer aus rechtlichen oder tats%u00e4chlichen Gr%u00fcnden unm%u00f6glich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn%u2022 der Vorlieferant, mit dem der Verk%u00e4ufer ein Rechtsgesch%u00e4ft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegen%u00fcber dem K%u00e4ufer zu erf%u00fcllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verk%u00e4ufers nicht oder nicht vollst%u00e4ndig nachkommt;%u2022 die zust%u00e4ndige Anerkennungsbeh%u00f6rde der Lieferung die Anerkennung versagt;%u2022 Lieferung aus eigener Vermehrung ausdr%u00fccklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist.Eine Verpflichtung des Verk%u00e4ufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen F%u00e4llen nach Ziffer 9.2.11 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Lieferung aufgrund gesetzlicher Exportbeschr%u00e4nkungen, Embargos oder sonstiger beh%u00f6rdlicher Ma%u00dfnahmen nicht zul%u00e4ssig oder undurchf%u00fchrbar ist, ist der Verk%u00e4ufer zum R%u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.2.12Bei Auftr%u00e4gen im Wert von mehr als Euro 500,- erfolgt die Lieferung an den K%u00e4ufer innerhalb von Deutschland frei von Bearbeitungs-, Fracht- und Portokosten; liegt der Wert unter EUR 500,- tr%u00e4gt der K%u00e4ufer eine Bearbeitungsgeb%u00fchr in H%u00f6he von EUR 50,-, die die Frachtbzw. Portokosten beinhaltet. Sondergeb%u00fchren und Mehrkosten einer verteuerten Versandart gehen zu Lasten des K%u00e4ufers.2.13 F%u00fcr Lieferungen au%u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten erg%u00e4nzend die INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung (derzeit 2020), sofern nicht ausdr%u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.3. VersandWenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verk%u00e4ufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle f%u00fcr die Ware.4. Behandlung des Saatguts4.1 Saatgut, das %u00fcblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.4.2 Will der K%u00e4ufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgef%u00fchrten %u2013 erstmaligen oder zus%u00e4tzlichen %u2013 Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so hat er nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgef%u00fchrten %u2013 erstmaligen oder zus%u00e4tzlichen %u2013 Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gem%u00e4%u00df Ziffer 8.2 in Betracht.5. Zahlung5.1 Erf%u00fcllungsort f%u00fcr Zahlungen ist der Gesch%u00e4ftssitz des Verk%u00e4ufers.5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung, ohne jeden Abzug unverz%u00fcglich nach Saatgut- und Rechnungserhalt f%u00e4llig und binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. F%u00fcr den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des %u00a7 286 BGB.5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verk%u00e4ufer nur bei ausdr%u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser H%u00f6he erlischt.5.4 Wird dem Verk%u00e4ufer eine wesentliche Verschlechterung der Verm%u00f6gensverh%u00e4ltnisse oder Zahlungsf%u00e4higkeit des K%u00e4ufers bekannt, so ist der Verk%u00e4ufer befugt, s%u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch%u00e4ftsverbindung, einschlie%u00dflich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort f%u00e4llig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abh%u00e4ngig zu machen. Ist f%u00fcr diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verk%u00e4ufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zur%u00fcckzutreten und Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen. Im Falle der Beantragung oder Er%u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens %u00fcber das Verm%u00f6gen des K%u00e4ufers ist der Verk%u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur%u00fcckzutreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung abh%u00e4ngig zu machen. R%u00fcckforderungen bereits erbrachter Zahlungen sind %u2013 vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften %u2013 ausgeschlossen.Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen von Hazera Seeds Germany GmbHAllgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen f%u00fcr Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und AVLBZuckerr%u00fcbensaatgut (AVLB Saatgut) 186 
                                
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